Indirekteinleiter

Sei es das Abwasser von Gewerbebetrieben, Gastronomie oder Tankstellen, um gewerbliche Abwässer in eine wasserrechtlich bewilligte Kläranlage zu leiten bedarf es der wasserrechtlichen Bewilligung als sogenannter Indirekteinleiter.

Jede Einleitung von Abwasser in eine wasserrechtlich bewilligte Kläranlage, welches mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, ist als sogenannter Indirekteinleiter laut Wasserrecht bewilligungspflichtig. Wir erledigen für Sie die Abstimmung mit dem Kläranlagenbetrieber, Dimensionierung von Anlagen zur Vorreinigung des Abwassers und die wasserrechtliche Bewilligung der Anlage.

Unsere Leistungen

  • Einholen der wasserrechtlichen Bewilligung
  • Dimensionierung von Anlagen für die Vorreinigung
  • Abstimmung mit Kläranlagenbetreiber
  • etc.

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