Energieausweis

Der Energieausweis stellt kurz und übersichtlich den Energiestandard eines Gebäudes und Energieeinsparungspotenziale dar. Er ist laut den Baugesetzen bei der Errichtung von neuen Gebäuden und bei umfassenden Sanierungen vorgeschrieben, und Grundlage für den Erhalt von Förderungen

Der Energieausweis kann mit dem Typenschein eines Autos verglichen werden. Eine Vielzahl von Kennzahlen werden erhoben und übersichtlich dargestellt. Die wichtigste Kennzahl dabei ist der spezifische Heizwärmebedarf. Er gibt auch Auskunft über die thermische Qualität der Gebäudehülle. Gemäß den Baugesetzen muss bei allen neuen Gebäuden sowie bei umfassenden Sanierungen, Zu- und Umbauten ein Energieausweis erstellt werden.
Seit 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Seit Dezember 2012 sind Sanktionen vorgesehen, sollte ein Verkäufer oder Vermieter keinen Energieausweis vorlegen können (Verwaltungsstrafe, Nachbringen des Energieausweises auf Kosten des Verkäufers oder Vermieters). Dasselbe gilt, wenn in Inseraten die wichtigsten Kennzahlen nicht angegeben werden.

Die Vorteile des Energieausweises

  • Aufzeigen von Energiesparpotenzialen und Möglichkeiten zur Kostensenkung
  • Mehr Transparenz für Eigentümer und Vermieter bzw. Käufer und Mieter. Sie können ohne Fachwissen die späteren Ausgaben für z. B. den Heizungsbetrieb des Gebäudes erkennen.
  • Die Energiekennzahlen sind eine Grundlage für den Erhalt von Förderungen bei Neubau und Sanierung und für Baubewilligungen.

Energieausweis/unsere Leistungen

  • Erstellung von Energieausweisen für Gebäude jeglicher Größe
  • Datenerhebung bei fehlenden Gebäudedaten
  • Energieberatung bei Sanierungen und Neubau von Ein-/Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden
  • Optimierung der durchzuführenden Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit

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