Energiesparen im Unternehmen

Auch in Ihrem Unternehmen kann Energie gespart werden. Mit Sicherheit! Denn egal in welcher Branche oder in welchem Gewerk: Energieeinsparungspotenziale gibt es überall! Das ist zunächst einmal schön und gut. Aber Achtung: Durch das Inkrafttreten des Bundes-Energieeffizienzgesetzes gibt es für Unternehmer jetzt einige neue Verpflichtungen zu beachten!

Ob es die Wahl der richtigen Außenpoolabdeckung für den Hotelbetrieb am Berg oder die clevere Weiterverwendung von Abgasen aus der Produktion als Heizmittel betrifft: Wir optimieren Ihre Gebäude, Prozesse und Transporte und helfen Ihnen dabei, die Vorschriften aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetzes punktgenau umzusetzen.


Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG)

Es ist soweit: Der Staat Österreich trägt einer vorangegangenen EU-Richtlinie mit dem Bundes-Energieeffizienzgesetz Rechnung. Zahlreiche heimische Unternehmen haben jetzt Handlungsbedarf, was den Umgang mit der wertvollen Ressource Energie betrifft. Denn je nach der Größe des Betriebes sind nun ab 01. Jänner 2015 unterschiedliche Energieeffizienzmaßnahmen vorgeschrieben.


Wer ist vom Bundes-Energieeffizienzgesetz betroffen?

Große Unternehmen

Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen mit mehr als 249 Mitarbeitern, über 50 Millionen Euro Umsatz oder über 43 Millionen Euro Bilanzsumme sind per Gesetz zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. Diese müssen dokumentiert und einer zentralen Monitoringstelle gemeldet werden. Große Unternehmen haben ab dem 1. Jänner 2015 einen Monat lang Zeit, um sich alternativ

  • für die Einführung eines Energiemanagementsystems (inkl. Energieaudit) oder
  • für die Durchführung eines externen Energieaudits durch einen unternehmensfremden Auditor zu entscheiden.

Energielieferanten

Energielieferanten müssen bei österreichischen Endenergieverbrauchern pro Jahr mindestens 0,6 % an Energieabsätzen einsparen. Mindestens 40 % der Maßnahmen müssen die Haushalte direkt betreffen (Wohnraum, Mobilität, öffentlicher Verkehr …). Auch ausländische Energielieferanten sind davon betroffen, wenn ihre Endkunden in Österreich sitzen. Ausnahmen gibt es lediglich für kleine Energielieferanten (weniger als 25 GWh).

Kleine und mittlere Unternehmen

KMUs sind durch das Gesetz nicht direkt, allerdings indirekt durch die Einsparungsverpflichtung der Energielieferanten betroffen. Nach dem Energieeffizienzgesetz werden sie dazu angehalten, eine Energieberatung in regelmäßigen Abständen (zumindest aber alle vier Jahre) durchzuführen.


Welche Umsetzungsmöglichkeiten gibt es?

Externe Energieaudits

Energieaudits bilden eine wertvolle Grundlage für die Verbesserung der Energieeffizienz von Betrieben (Anlagen, Gebäude, Prozesse, Transporte und weitere Systeme) und werden von eingetragenen externen Auditoren durchgeführt. Die Europäische Norm EN 16247 legt dabei fest, nach welchen Gesichtspunkten ein solches Audit zu erfolgen hat. Prinzipiell hat ein Unternehmen die Wahlmöglichkeit zwischen externen Audits oder der Einführung eines Energiemanagementsystems (inkl. Energieaudit). Fällt die Entscheidung zugunsten des externen Audits, muss dieses mindestens alle vier Jahre durchgeführt werden. Energieaudits, die bereits vor Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes durchgeführt worden sind, können angerechnet werden.

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Energiemanagementsysteme

Entscheidet sich ein großes Unternehmen für die Einführung eines Energiemanagementsystems, muss dieses innerhalb von 10 Monaten etabliert werden. Dabei stehen folgende Systeme zur Auswahl:

  • zertifiziertes Energiemanagementsystem nach EN 16001 oder ISO 50001
  • zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14000
  • oder ein diesen gleichwertiges anerkanntes Managementsystem

Im Rahmen dieser Energiemanagementsysteme müssen regelmäßige interne oder externe Energieaudits durchgeführt werden. Die Inhalte und Erkenntnisse aus dem System müssen direkt an die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle gemeldet werden.

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Energieberatung

Wird zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Unternehmens eine Energieberatung durchgeführt, müssen sowohl die Durchführung als auch die Ergebnisse genau dokumentiert werden. Die Inhalte und Ergebnisse werden der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle gemeldet.

Unsere Energieexperten bieten Ihnen

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